(FleiAusbV 2005)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin

Ausfertigungsdatum: 23.03.2005


§ 6 FleiAusbV 2005 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.