(FlechtwAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Flechtwerkgestalter/zur Flechtwerkgestalterin

Ausfertigungsdatum: 31.03.2006


§ 7 FlechtwAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.