Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 
        
            - 1.
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                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken, 
- 6.
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                Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, 
- 7.
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                Entwerfen und Gestalten von Flechtwerken, 
- 8.
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                Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Schablonen, 
- 9.
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                Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, 
- 10.
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                Herstellen von Flechtwerken, 
- 11.
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                Behandeln von Oberflächen, 
- 12.
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                Durchführen von Präsentationen, 
- 13.
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                Lagern und Ausliefern von Produkten, 
- 14.
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                Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, 
- 15.
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                Kundenorientierung.