Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken,
- 6.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 7.
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Entwerfen und Gestalten von Flechtwerken,
- 8.
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Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Schablonen,
- 9.
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Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 10.
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Herstellen von Flechtwerken,
- 11.
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Behandeln von Oberflächen,
- 12.
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Durchführen von Präsentationen,
- 13.
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Lagern und Ausliefern von Produkten,
- 14.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 15.
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Kundenorientierung.