Ausfertigungsdatum: 13.11.1996
V. FlaggAnO 1996
- 1.
-
Die Führung der Bundesdienstflagge an Dienstkraftfahrzeugen der deutschen Vertretungen im Ausland regelt das Auswärtige Amt.
- 2.
-
Die Flaggenführung bei der Bundeswehr und bei der Bundespolizei wird besonders geregelt.