Ausfertigungsdatum: 13.11.1996
V. FlaggAnO 1996
    
        
            - 1.
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                Die Führung der Bundesdienstflagge an Dienstkraftfahrzeugen der deutschen Vertretungen im Ausland regelt das Auswärtige Amt. 
- 2.
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                Die Flaggenführung bei der Bundeswehr und bei der Bundespolizei wird besonders geregelt.