Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG)
Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen

Ausfertigungsdatum: 21.12.2015


§ 22 FKAustG Selbstauskunft bei Neukonten von Rechtsträgern

Bei Neukonten von Rechtsträgern kann sich ein meldendes Finanzinstitut zur Feststellung, ob eine beherrschende Person eines passiven NFE eine meldepflichtige Person ist, nur auf eine Selbstauskunft entweder des Kontoinhabers oder dieser beherrschenden Person verlassen.