(FischSeuchV 2008)
Fischseuchenverordnung

Ausfertigungsdatum: 24.11.2008


§ 5 FischSeuchV 2008 Genehmigungsantrag

In dem Antrag auf Genehmigung sind die Angaben zu machen und ihm sind die Unterlagen beizufügen, aus denen hervorgeht, dass die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere sind anzugeben Name und Anschrift des Betreibers, die Lage und Größe der Anlage, Teichzahl, Wasserversorgung, Zuflussmenge, die gehaltenen Tierarten und ihre Verwendung sowie die Darlegung, mit welchen Maßnahmen die Verschleppung von Seuchen verhindert wird. Im Falle eines Betriebes im Sinne des § 3 Nr. 2 oder 3 sind darüber hinaus Angaben zur Behandlung der Abwässer zu machen.