(FinVermStVtr)
Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)

Ausfertigungsdatum: 14.12.2012


(XXXX) FinVermStVtr

Die Bundesrepublik Deutschland

als Treuhandverwalterin des Finanzvermögens nach Artikel 22 des Einigungsvertrages,
vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen,
vertreten durch den Bundesminister der Finanzen (im Folgenden Bund),

und die Länder

Berlin,
vertreten durch den Senator für Finanzen,
Brandenburg,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
Mecklenburg-Vorpommern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
Sachsen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
Sachsen-Anhalt,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
Thüringen,
vertreten durch die Ministerpräsidentin,

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