(FinVermStVtr)
Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)

Ausfertigungsdatum: 14.12.2012


Art 4 FinVermStVtr Finanzierung der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung (SinA)

Bund und Länder sind sich einig, dass den Ländern gegenüber dem Bund aus dem Komplex SinA keine unmittelbaren oder mittelbaren Finanzierungsverpflichtungen obliegen.