(FinDASa)
Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Ausfertigungsdatum: 29.04.2002


§ 7 FinDASa Verfahren

Eine Beschlussfassung des Verwaltungsrats im schriftlichen Verfahren oder in Verfahren der Telekommunikation ist zulässig. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.