(FinDASa)
Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Ausfertigungsdatum: 29.04.2002


§ 11 FinDASa Übergang von Rechten und Pflichten

Die vom Bundesministerium mit den Bundesaufsichtsämtern für das Kreditwesen und für das Versicherungswesen insbesondere zur Liegenschaftsverwaltung, zum IT-Service-Center und Personaltausch getroffenen Verwaltungsvereinbarungen gehen auf die Bundesanstalt mit denselben Rechten und Pflichten über, soweit nichts anderes bestimmt wird. Sie sind dem Verwaltungsrat zur Kenntnis zu geben.