(FinAusglG1970DV 2)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Ausgleichsjahr 1970

Ausfertigungsdatum: 24.04.1973


§ 5 FinAusglG1970DV 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.