Leistungsbezügeverordnung FH Bund (FHBLeistBV)
Verordnung über Leistungsbezüge und Zulagen an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Ausfertigungsdatum: 16.12.2004


§ 1 FHBLeistBV Regelungsgegenstand

Diese Verordnung regelt die Vergabe von Leistungsbezügen sowie von Forschungs- und Lehrzulagen an Professorinnen und Professoren der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FH Bund). Die Verordnung regelt ferner die Ruhegehaltfähigkeit befristet gewährter Leistungsbezüge und die Teilnahme von Leistungsbezügen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen.