(FeV2010AusnV 4)
Vierte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung

Ausfertigungsdatum: 22.12.2014


§ 4 FeV2010AusnV 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2019 außer Kraft.