(FeV2010AusnV 3)
Dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung

Ausfertigungsdatum: 22.04.2013


Anlage FeV2010AusnV 3 (zu § 1 Absatz 2) Muster Bescheinigung zum Modellprojekt „AM mit 15 Jahren“

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 941)



Vorbemerkung:

Abweichungen vom Muster sind zulässig, soweit Besonderheiten des Verfahrens, insbesondere der Einsatz maschineller Datenverarbeitung, dies erfordern.






Name, Vorname


geboren am


in
ist berechtigt, Kraftfahrzeuge der Klasse AM im Hoheitsgebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu führen.

Schlüsselzahlen nach Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung:


Fahrerlaubnisbehörde:


Führerscheinnummer:

Ort:

Ausgehändigt am

(Datum)


(Stempel und
Unterschrift der Fahrerlaubnisbehörde)


(Unterschrift der
Fahrerlaubnisinhaberin/des Fahrerlaubnisinhabers)

Nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.