(FestLSockelOWiZustV)
Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels

Ausfertigungsdatum: 14.01.1982


§ 3 FestLSockelOWiZustV

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.