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Feinwerkmechanikermeisterverordnung (FeinwerkMechMstrV)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Feinwerkmechaniker-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 05.04.2001


§ 9 FeinwerkMechMstrV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2001 in Kraft.

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