Ausfertigungsdatum: 07.07.2010
(1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1. | Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ | 30 Prozent, |
2. | Prüfungsbereich „Kundenauftrag“ | 35 Prozent, |
3. | Prüfungsbereich „Fertigungstechnik“ | 12,5 Prozent, |
4. | Prüfungsbereich „Funktionsanalyse“ | 12,5 Prozent, |
5. | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und
Sozialkunde“ | 10 Prozent. |
(2) Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind: