(FeinOAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker/zur Feinoptikerin

Ausfertigungsdatum: 22.07.2002


§ 5 FeinOAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegen des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.