Festbetrags-Anpassungsverordnung (FAVO)
Verordnung zur Anpassung von Arzneimittel-Festbeträgen

Ausfertigungsdatum: 01.11.2001


§ 3 FAVO

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die nach § 1 angepassten und nach § 2 angeglichenen Festbeträge werden mit Wirkung vom 1. Januar 2002 angewendet; bis zu diesem Zeitpunkt werden die bisherigen Festbeträge angewendet.