(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1326;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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1.
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Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung – umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
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a)
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Technik, Physik
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Betriebs- und Verkehrssicherheit
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Wartung und Pflege der Fahrzeuge
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Untersuchung der Fahrzeuge nach den §§ 29, 47a
StVZO
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Wirkung von Kräften beim Fahren, physikalische Gesetzmäßigkeiten
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b)
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Personen- und Güterbeförderung
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Personenbeförderung
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Ladeflächen und Beladung
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c)
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Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug
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Energiesparende Fahrweise
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Umweltschonende Fahr- und Fahrvermeidungsstrategien.
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2.
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Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
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a)
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Fahrgeschwindigkeit
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b)
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Fahren in Fahrstreifen
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c)
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Fahren bei unterschiedlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen
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d)
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Fahren unter Verwendung der Beleuchtungseinrichtungen
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e)
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Befahren von Kurven, Gefällen und Steigungen
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f)
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Bremsen
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Bremsanlagen (Betriebsbremse, Feststellbremse, Anhängerbremse)
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Benutzung der Bremsen (degressiv – progressiv)
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Bremsen im Gefälle und bei Gefahr
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g)
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Zusammenstellung von Zügen
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Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen
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Stützlast
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Ankuppeln, Abkuppeln, Rangieren
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Beleuchtung
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h)
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Sozialvorschriften und Verkehrsverbote (z. B. nach sog. Ozongesetz)
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i)
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Abgrenzung zur Klasse BE und B mit der Schlüsselzahl 96.