(FAgrPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Fachagrarwirt/Geprüfte Fachagrarwirtin - Baumpflege und Baumsanierung

Ausfertigungsdatum: 29.06.1993


§ 3 FAgrPrV Gliederung und Inhalt der Prüfung

(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile

1.
Grundlagen der Baumpflege und Baumsanierung,
2.
Maßnahmen der Baumpflege und Baumsanierung,
3.
Wirtschaft, Recht und Soziales.

(2) Die Prüfung ist nach Maßgabe der §§ 4 bis 6 praktisch, schriftlich und mündlich durchzuführen.