(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile
1.
Grundlagen der Baumpflege und Baumsanierung,
2.
Maßnahmen der Baumpflege und Baumsanierung,
3.
Wirtschaft, Recht und Soziales.
(2) Die Prüfung ist nach Maßgabe der §§ 4 bis 6 praktisch, schriftlich und mündlich durchzuführen.
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