(FachHwirtPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter

Ausfertigungsdatum: 09.12.1996


§ 3 FachHwirtPrV Inhalt der Prüfung

Die Prüfung umfaßt die Bereiche:

1.
Hauswirtschaftliche Leistungen;
2.
Betreuung bei alltagsbezogenen Verrichtungen;
3.
Kommunikation;
4.
Berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen.