(EzHdlFachwPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel und Geprüfte Fachwirtin für Vertrieb im Einzelhandel

Ausfertigungsdatum: 13.05.2014


§ 9 EzHdlFachwPrV Übergangsvorschriften

Begonnene Prüfungsverfahren zum Geprüften Handelsassistenten – Einzelhandel/zur Geprüften Handelsassistentin – Einzelhandel können bis zum 31. Juli 2018 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. Die zuständige Stelle kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder der Prüfungsteilnehmerin die Wiederholungsprüfung nach dieser Verordnung durchführen; § 7 Absatz 2 findet in diesem Fall keine Anwendung. Im Übrigen kann bei der Anmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf des 31. Januar 2017 die Anwendung der bisherigen Vorschriften beantragt werden.