(EZBAbkG)
Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Zentralbank über den Sitz der Europäischen Zentralbank

Ausfertigungsdatum: 19.12.1998


Art 1 EZBAbkG

Dem in Frankfurt am Main am 18. September 1998 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Zentralbank über den Sitz der Europäischen Zentralbank wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.