(EVerbrStBV)
Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung

Ausfertigungsdatum: 08.06.1999


§ 3 EVerbrStBV Waren zu Prüfungs- und Analyse- oder Versuchszwecken

Bei der Einfuhr von Waren zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken sind Energieerzeugnisse von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen.