(EUZBLG)
Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

Ausfertigungsdatum: 12.03.1993


§ 11 EUZBLG

Dieses Gesetz gilt nicht für den Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union.