(EuSchulVorRV 1985)
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Europäischen Schulen in Karlsruhe und München

Ausfertigungsdatum: 12.08.1985


§ 9 EuSchulVorRV 1985

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1985 in Kraft.