(EuSchulAuslVorRV)
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Direktoren und Lehrer bei den Europäischen Schulen im Ausland

Ausfertigungsdatum: 18.08.1995


§ 2 EuSchulAuslVorRV

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1995 in Kraft.