(EUROCONTROLVorRV)
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" in Brüssel

Ausfertigungsdatum: 26.07.1972


§ 7 EUROCONTROLVorRV

Steuerentlastungen nach den vorstehenden Bestimmungen werden nur gewährt, soweit die anderen Mitgliedstaaten von EUROCONTROL entsprechende Steuerentlastungen gewähren.