(EuRHiÜbkVtrNLDG)
Gesetz zu dem Vertrag vom 30. August 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung

Ausfertigungsdatum: 21.12.1981


Art 5 EuRHiÜbkVtrNLDG

Die Polizeibehörden sind zur Stellung von Ersuchen im Sinne des Artikels IX Abs. 7 des Vertrags nur insoweit befugt, als sie nach innerstaatlichem Recht in eigener Zuständigkeit Anordnungen treffen können.