(EuRHiÜbkVtrNLDG)
Gesetz zu dem Vertrag vom 30. August 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung

Ausfertigungsdatum: 21.12.1981


Art 1 EuRHiÜbkVtrNLDG

Dem in Wittem am 30. August 1979 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.