(EuPAG)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

Ausfertigungsdatum: 12.05.2017


§ 9 EuPAG Prüfungsgebühr

Wer die Eignungsprüfung ablegen will, hat an das Deutsche Patent- und Markenamt eine Prüfungsgebühr zu entrichten.