(EuHSchul/EUROCONTROLBeschlG)
Gesetz zu dem Beschluß des Obersten Rates des Europäischen Hochschulinstituts Nr. 8/93 vom 2. Dezember 1993 und zu dem Beschluß der Ständigen Kommission von Eurocontrol vom 28. Oktober 1994

Ausfertigungsdatum: 02.05.1996


Art 3 EuHSchul/EUROCONTROLBeschlG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Die Tage, an denen die in Artikel 1 genannten Beschlüsse für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.