(EU-FahrgRSchG)
EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz

Ausfertigungsdatum: 05.12.2012


§ 7 EU-FahrgRSchG Gebühren und Auslagen

Das Eisenbahn-Bundesamt erhebt Gebühren und Auslagen für seine individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen nach diesem Gesetz, auf Grund dieses Gesetzes oder nach der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010.