(EU-FahrgRSchG)
EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz

Ausfertigungsdatum: 05.12.2012


§ 3 EU-FahrgRSchG Zuständige Behörde

(1) Zuständige Behörde für die Durchsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 ist das Eisenbahn-Bundesamt.

(2) Die in Absatz 1 bezeichnete Behörde ist Beschwerdestelle für Beschwerden über einen mutmaßlichen Verstoß gegen die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 nach Artikel 25 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010.