(EU-FahrgRBusG)
EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz

Ausfertigungsdatum: 23.07.2013


§ 7 EU-FahrgRBusG Gebühren und Auslagen

Das Eisenbahn-Bundesamt erhebt Gebühren und Auslagen für seine individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen nach diesem Gesetz, auf Grund dieses Gesetzes oder nach der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.