Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG)
Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise

Ausfertigungsdatum: 04.04.2017


§ 7 ESVG Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen nach § 6 erlassene Verwaltungsakte oder gegen auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 4 erlassene Verwaltungsakte haben keine aufschiebende Wirkung.