Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG)
Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise

Ausfertigungsdatum: 04.04.2017


§ 5 ESVG Einzelweisungen

Soweit dieses Gesetz nach § 3 Absatz 1 Satz 1 von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt wird, kann die Bundesregierung zur Ausführung von Rechtsverordnungen nach § 4 Absatz 1 in Ausnahmefällen Einzelweisungen erteilen, wenn dies zur Sicherung der Grundversorgung dringend geboten ist.