Eisenbahn-Sicherheitsverordnung (ESiV)
Verordnung über die Sicherheit des Eisenbahnsystems

Ausfertigungsdatum: 05.07.2007


§ 1 ESiV Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für regelspurige öffentliche Eisenbahnen, soweit diese nicht Netze des Regionalverkehrs oder Serviceeinrichtungen betreiben oder Regionalbahnen sind.