(ESBO)
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen

Ausfertigungsdatum: 25.02.1972


§ 8 ESBO Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke

Oberbau und Bauwerke müssen Fahrzeuge mit der jeweils zugelassenen Radsatzlast und dem jeweils zugelassenen Fahrzeuggewicht je Längeneinheit bei der zugelassenen Geschwindigkeit aufnehmen können.