Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz (ErwSÜAG)
Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen

Ausfertigungsdatum: 17.03.2007


§ 3 ErwSÜAG Übersetzungen bei ausgehenden Ersuchen

Beschafft ein Antragsteller erforderliche Übersetzungen für Anträge, die in einem anderen Vertragsstaat zu erledigen sind, nicht selbst, veranlasst die Zentrale Behörde die Übersetzungen.