Errichtungsverordnung (ErrV)
Verordnung über die Errichtung von Truppendienstgerichten

Ausfertigungsdatum: 16.05.2006


§ 1 ErrV Errichtung von Truppendienstgerichten

Es werden errichtet:

1.
das Truppendienstgericht Nord mit Sitz in Münster und
2.
das Truppendienstgericht Süd mit Sitz in München.