ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017 (ERPWiPlanG 2017)
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017

Ausfertigungsdatum: 30.11.2016


§ 2 ERPWiPlanG 2017 Ermächtigung zur Kreditaufnahme

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.