Ausfertigungsdatum: 31.08.1953
§§ 2, 5 Abs. 5 sowie §§ 7, 8 und 9 dieses Gesetzes treten am 1. April 1954 in Kraft.
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen OK