ERP-Verwaltungsgesetz (ERPVerwG 2007)
Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens

Ausfertigungsdatum: 26.06.2007


§ 5 ERPVerwG 2007 Substanzerhaltungsgebot

Das Sondervermögen soll in seinem Bestand erhalten bleiben. Es ist nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu verwalten.