ERP-Verwaltungsgesetz (ERPVerwG 2007)
Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens

Ausfertigungsdatum: 26.06.2007


§ 10 ERPVerwG 2007 Kosten

Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt das Sondervermögen, soweit sie nicht vom Bund getragen werden.