ERP-Entwicklungshilfegesetz (ERPEntwHiG)
Gesetz über die Finanzierungshilfe für Entwicklungsländer aus Mitteln des ERP-Sondervermögens

Ausfertigungsdatum: 09.06.1961


§ 7 ERPEntwHiG

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.