(ERPBürgschG)
Drittes Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft

Ausfertigungsdatum: 06.12.1954


§ 4 ERPBürgschG

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.