Ergotherapeutengesetz (ErgThG)
Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten

Ausfertigungsdatum: 25.05.1976


§ 10 ErgThG

§ 4 Absatz 5 bis 7 tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Ausbildungen nach § 4 Absatz 5, die vor dem 31. Dezember 2021 begonnen worden sind, werden nach dieser Vorschrift abgeschlossen.