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Ergänzungsanzeigenverordnung (ErgAnzV)
Verordnung über die Ergänzungsanzeige von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken nach dem Gesetz über das Kreditwesen

Ausfertigungsdatum: 29.12.1997


§ 11 ErgAnzV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

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